Servicewohnen

Wie berechnen sich die Kosten?

Zur Berechnung der Kosten müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Voraussetzung und Grundlage der Finanzierung ist die ambulante Versorgung der Mieter. Die Bewohner leben in Ihrer eigenen Häuslichkeit.
  • Für die notwendige Pflege nach SGB V rechnet der Pflegedienst gemäß den mit den Krankenkassen geschlossenen Verträgen ab.
  • Die notwendige Pflege nach SGB XI und SGB XII rechnet der Pflegedienst nach Leistungskomplexen mit den jeweiligen Kostenträgern (Pflegekassen) ab.
  • Der Pflegedienst ist Vertragspartner aller Kassen.
  • Alle anfallenden Pflege- und Betreuungskosten, die nicht von den Kassen übernommen werden, müssen vom Bewohner privat bezahlt werden.

 

Gerne berechnen wir mit Ihnen gemeinsam die entstehenden Kosten. Rufen Sie uns an.

Telefon 0211 29 27 40 – 40